Datenschutzbeauftragter in der Arztpraxis

Brauch ich einen? Brauch ich keinen?

Man könnte meinen, es gäbe nichts Wichtigeres in deinem Praxisalltag als die Einhaltung der geltenden Datenchutzbestimmungen. In deiner Arztpraxis steht deshalb der Schutz sensibler Patientendaten an oberster Stelle. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet dich, diese Daten sorgfältig zu behandeln. Ein zentraler Punkt dabei ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Doch wann ist dies tatsächlich erforderlich? Besonders in Regionen wie Berlin, Potsdam und Brandenburg, wo zahlreiche Arztpraxen tätig sind, stellt sich diese Frage häufig. Ein zuverlässiger IT-Partner wie aptaro aus Berlin kann dich dabei unterstützen, die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen und gleichzeitig auch deine IT-Sicherheit zu gewährleisten. Denn ohne eine funktionierende IT kannst du deinen Praxisalltag kaum bewältigen.

Rechtliche Grundlagen

Die DSGVO bildet den rechtlichen Rahmen für den Datenschutz in der EU. Sie definiert präzise, unter welchen Bedingungen ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss. In Deutschland ergänzt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) diese Regelungen. Laut § 38 BDSG bist du erst dann dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn in deiner Praxis mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Doch auch unabhängig von der Mitarbeiterzahl kann eine Benennung erforderlich sein, insbesondere wenn du umfangreich sensible Gesundheitsdaten (ePA) verarbeitest. Hierbei kann aptaro mit professionellen Managed Services und Cyber-Security-Lösungen sicherstellen, dass deine Praxis den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?

Ein Datenschutzbeauftragter ist in deiner Arztpraxis verpflichtend, wenn du umfangreich besondere Kategorien personenbezogener Daten, wie Gesundheitsdaten, verarbeitest. Dies trifft in der Regel auf die meisten Arztpraxen zu, da die Behandlung von Patienten zwangsläufig mit der Verarbeitung sensibler Daten verbunden ist. Zudem ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten erforderlich, wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO durchgeführt werden muss. Als kompetenter IT-Partner kann aptaro aus Berlin dich dabei unterstützen, diese Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig die IT-Sicherheit deiner Praxis zu optimieren.

Beispiele aus der Praxis

Viele Arztpraxen in Berlin, Potsdam und Brandenburg sind täglich dazu gezwungen, sich mit den aktuellen DSGVO-Bestimmungen auseinanderzusetzen und diese auch einzuhalten. Eine kleine Hausarztpraxis mit nur wenigen Mitarbeitenden benötigt unter Umständen keinen Datenschutzbeauftragten, solange keine umfangreiche automatisierte Verarbeitung von Patientendaten stattfindet. Doch sobald digitale Patientenakten geführt, Terminsysteme mit Online-Zugang genutzt oder Daten mit anderen medizinischen Einrichtungen ausgetauscht werden, wächst die Verantwortung. Besondere Vorsicht gilt bei der Speicherung von Gesundheitsdaten in Cloud-Diensten – hier kann ein Verstoß gegen die DSGVO teure Folgen haben, wenn nicht von vornherein klar ist, wo die Daten genau hingehen.

Interner vs. externer Datenschutzbeauftragter

Falls du einen Datenschutzbeauftragten benennen musst, stellt sich die Frage, ob dieser intern oder extern besetzt wird. Ein interner Datenschutzbeauftragter ist bereits mit den Abläufen in deiner Praxis vertraut, benötigt jedoch regelmäßige Schulungen und genießt einen erweiterten Kündigungsschutz. Externe Datenschutzbeauftragte hingegen bringen Fachwissen mit und vermeiden Interessenkonflikte, können aber höhere Kosten verursachen.

Da Arztpraxen oft begrenzte personelle Ressourcen haben, kann eine externe Lösung sinnvoller sein. Da können wir dir gerne behilflich sein! aptaro arbeitet mit Datenschutz- und IT-Sicherheitsexperten zusammen und hilft dir, eine optimale Lösung für deinen Paxisalltag zu finden. Neben der Einhaltung der DSGVO kannst du durch Managed Services sicherstellen, dass deine IT-Infrastruktur rund um die Uhr geschützt ist und den neuesten Anforderungen entspricht.

Aufgaben und Pflichten eines Datenschutzbeauftragten

Ein Datenschutzbeauftragter ist wichtig! Er überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften, berät dich und dein Team zu Datenschutzfragen und sorgt für regelmäßige Schulungen rund um das Thema Datenschutz. Außerdem ist er direkter Ansprechpartner für Datenschutzaufsichtsbehörden und kann bei Prüfungen oder Beschwerden agieren und vermitteln.

Mit einem erfahrenen IT-Partner wie aptaro an deiner Seite kannst du viele dieser Aufgaben wesentlich effizienter umsetzen. Durch Cyber Security Maßnahmen, Backup-Strategien und kontinuierliche Überwachung deiner IT-Systeme bleibt deine Praxis vor Datenlecks und Cyberangriffen geschützt – ein entscheidender Vorteil, wenn es um den Schutz sensibler Patientendaten geht.

Konsequenzen bei Nicht-Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

Wenn du als Betreiber einer Arztpraxis verpflichtet bist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, dies aber nicht tust, kann das erhebliche Folgen haben. Die Datenschutzbehörden können hohe Bußgelder verhängen – und das passiert nicht selten. Gerade in Berlin und Brandenburg wurden in den letzten Jahren vermehrt Kontrollen durchgeführt, bei denen empfindliche Verstöße gegen die DSGVO aufgedeckt wurden. Neben finanziellen Strafen droht dir dann auch ein massiver Reputationsschaden. Patienten vertrauen darauf, dass ihre sensiblen Gesundheitsdaten bei dir sicher sind. Wird bekannt, dass deine Praxis Datenschutzmängel hat, kann das deine Glaubwürdigkeit erheblich beeinträchtigen.

aptaro macht Datenschutz für deine Arztpraxis in Berlin!

Die DSGVO schreibt genau vor, dass ein Datenschutzbeauftragter in bestimmten Fällen Pflicht ist – vor allem dann, wenn du regelmäßig mit sensiblen Patientendaten arbeitest. Ob du diese Rolle intern besetzt oder auf einen externen Experten setzt, hängt von den individuellen Gegebenheiten deiner Praxis ab.

Mit aptaro als IT-Partner an deiner Seite kannst du dich auf deine Patienten konzentrieren, während sich Experten um deine IT-Sicherheit kümmern. Die Kombination aus Managed Services und Cyber Security sorgt dabei nicht nur für reibungslose Abläufe in deiner Praxis, sondern auch für einen lückenlosen Datenschutz. So stellst du sicher, dass du rechtlich auf der sicheren Seite bist und deine Patienten dir weiterhin ihr Vertrauen schenken.

Du brauchst eine individuelle Beratung zum Thema Datenschutz in deiner Praxis? Ruf uns am besten gleich mal für ein kostenfreies Erstgespräch an. Wir freuen uns auf deine Anfrage.

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